Die MID-Konformitätserklärung ersetzt die Ersteichung.
Der Hersteller bestätigt mit der MID-Konformitätserklärung, dass das Messgerät den Anforderungen der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) entspricht. Das Herstellungsjahr entspricht dem Eichjahr.
Eichgültigkeit
Die Eichung eines Stromzählers ist zeitlich begrenzt und unterliegt den Bestimmungen der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Die aktuellen Gültigkeitsdauern der Eichung sind wie folgt:
- 16 Jahre für direktmessende Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit Induktionsmesswerk einschließlich Doppeltarifzähler - 8 Jahre für Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit elektronischem Messwerk für direkten Anschluss und Anschluss an Messwandler