Die MID-Konformitätserklärung ersetzt die Eichung. Das Herstellungsjahr entspricht dem Eichjahr.
Eichgültigkeit Die Eichung gilt nicht unbegrenzt. Gemäß der Eichordnung Teil 4 §12 Anhang B, zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 18. August 2000 sind derzeit folgende Gültigkeitsdauern der Eichung festgelegt:
- 16 Jahre für direktmessende Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit Induktionsmesswerk einschließlich Doppeltarifzähler - 8 Jahre für Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit elektronischem Messwerk für direkten Anschluss und Anschluss an Messwandler