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Die MID-Konformitätserklärung ersetzt die Ersteichung.

Der Hersteller bestätigt mit der MID-Konformitätserklärung, dass das Messgerät den Anforderungen der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) entspricht.
Das Herstellungsjahr entspricht dem Eichjahr.

Eichgültigkeit

Die Eichung eines Stromzählers ist zeitlich begrenzt und unterliegt den Bestimmungen der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Die aktuellen Gültigkeitsdauern der Eichung sind wie folgt:

- 16 Jahre für direktmessende Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit Induktionsmesswerk einschließlich Doppeltarifzähler
- 8 Jahre für Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit elektronischem Messwerk für direkten Anschluss und Anschluss an Messwandler
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Preise aufsteigend
Preise absteigend

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